Seit dem 1. Januar 2023 hat sich die Landschaft der Photovoltaik-Förderungen in Deutschland deutlich verändert, und das mit positiven Auswirkungen für diejenigen, die auf erneuerbare Energien setzen möchten. Mit dem Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu fördern und die Energiewende voranzutreiben, hat die Bundesregierung eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg gebracht. Die Veränderungen betreffen sowohl Neuanlagen als auch teilweise bestehende Photovoltaikanlagen.
Einspeisevergütung und Eigenversorgung
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Einspeisevergütung. Diese wurde deutlich erhöht, was die Attraktivität von Photovoltaikanlagen als Energiequelle deutlich steigert. Zudem dürfen neue Anlagen nun den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, bisher waren es 70 Prozent.
Neu ist auch die Unterscheidung zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Für Eigenversorgungsanlagen bis 10 Kilowatt Leistung (kWp) wurden Vergütungssätze von 8,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt. Größere Anlagen erhalten für den Anlagenteil ab 10 kWp noch 7,1 Cent pro kWh. Volleinspeiseanlagen, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten bis zu einer Leistung von 10 kWp 13 Cent pro kWh und für den Anlagenteil ab 10 kWp 10,9 Cent pro Kilowattstunde.
Steuerbefreiung und vielfältige Standorte
Die Förderung von Photovoltaikanlagen bringt nicht nur finanzielle Vorteile. Wer eine PV-Anlage neu installiert, muss zum Beispiel keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Für Betreiber kleiner und mittlerer Anlagen entfällt zudem die Einkommensteuer auf die Erträge. Diese Regelung gilt bereits rückwirkend ab 2022. Ab dem 1. Januar 2023 ist zudem die Lieferung und Installation von Anlagen auf Wohngebäuden von der Umsatzsteuer befreit.
Neben den finanziellen Vorteilen wurden auch die Standortmöglichkeiten erweitert. Photovoltaikanlagen, die nicht auf Hausdächern, sondern im Garten installiert werden, können ebenfalls gefördert werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine Baugenehmigung erforderlich sein kann.
Investitionskosten und Ertrag
Die Investitionskosten für Photovoltaikanlagen liegen je nach Leistung zwischen 1.400 und 2.000 Euro pro Kilowatt Leistung (kWp). Dabei ist zu beachten, dass größere Anlagen im Verhältnis zu den Kosten günstiger sind als kleinere. Der Ertrag einer Photovoltaikanlage wird in Watt-Peak (Wp) oder Kilowatt-Peak (kWp) gemessen. Pro kWp kann mit einem Ertrag von etwa 1.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr gerechnet werden. Je nach Stromverbrauch und Größe der Anlage können Kosten und Nutzen variieren.
Batteriespeicher und Zukunftsperspektiven
Ein wichtiger Schritt in Richtung Energiespeicherung ist die Förderung von Batteriespeichern. Diese ermöglichen die Nutzung von überschüssigem Solarstrom zu späteren Zeiten. Allerdings sind Stromspeicher mit Kosten zwischen 800 und 2.400 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität noch relativ teuer. Dennoch können sie vor allem für Haushalte mit hohem Stromverbrauch von großem Nutzen sein.
FAZIT
Die aktualisierte Förderung von Photovoltaikanlagen bietet eine Vielzahl von Vorteilen, von höheren Einspeisetarifen bis hin zu Steuererleichterungen. Die Änderungen sollen nicht nur den ökologischen Fußabdruck reduzieren, sondern auch finanzielle Anreize für nachhaltige Investitionen schaffen. Die Zukunft der Energieversorgung liegt zweifellos in den erneuerbaren Energien und die staatlichen Förderungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten und Chancen einer Photovoltaikanlage und wie Sie von den neuen Regelungen profitieren können.